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Millionenraub in Deutschland: Erste Klagen gegen die Sparkasse Gelsenkirchen beginnen

Jornalista Mauro Demarchi, 10/06/202610/06/2026

🔥 33 s lidos
⏱️ média: 33 s

Rund sechs Monate nach dem spektakulären Einbruch in die Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beschäftigt der Fall nun die Justiz. Vor dem Landgericht Essen starten die ersten Verfahren gegen das Geldinstitut. Betroffene Kunden fordern Schadenersatz in Millionenhöhe und werfen der Sparkasse gravierende Sicherheitsmängel vor.

Zu den ersten Klägern gehört der 63-jährige Joachim Alfred Wagner aus Gelsenkirchen. Nach seinen eigenen Angaben befanden sich in seinem Schließfach Goldreserven, die er für seine Altersvorsorge vorgesehen hatte, sowie wertvolle Erinnerungsstücke aus dem Nachlass seiner Mutter. Der Gesamtschaden beläuft sich nach Wagners Berechnungen auf rund 49.000 Euro.

„Der materielle Verlust ist das eine. Aber viele Gegenstände hatten einen unschätzbaren emotionalen Wert“, erklärte der Kläger vor Beginn des Verfahrens.

Wagner wird von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vertreten, der inzwischen etwa 650 Geschädigte betreut. Nach Berechnungen seiner Kanzlei summiert sich der Schaden allein bei diesen Mandanten auf mehr als 51 Millionen Euro. Hochgerechnet auf alle Betroffenen könnte sich der Gesamtschaden sogar auf über 250 Millionen Euro belaufen.

Der spektakuläre Einbruch ereignete sich wenige Tage nach Weihnachten. Unbekannte Täter verschafften sich offenbar über die Tiefgarage Zugang zur Filiale. Mit einem Kernbohrer bohrten sie ein Loch in die Wand zum Tresorraum und brachen anschließend mehr als 3.000 Schließfächer auf. Die Täter konnten mit einer enormen Beute fliehen und sind bis heute nicht gefasst.

Die Klägerseite wirft der Sparkasse vor, grundlegende Sicherheitsstandards missachtet zu haben. Laut einem Gutachten, das von der Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben wurde, waren wichtige Bereiche des Gebäudes nicht ausreichend überwacht. Unter anderem fehlten Videokameras, Wandüberwachungssysteme sowie regelmäßige Sicherheitskontrollen.

„Ein ordnungsgemäß gesicherter Tresorraum hätte spätestens dann Alarm auslösen müssen, als die Täter in das Gebäude eindrangen“, betonte Anwalt Kuhlmann.

Die Sparkasse Gelsenkirchen weist alle Vorwürfe zurück. Das Institut teilt mit, der Tresorraum sei „nach dem anerkannten Stand der Technik“ gesichert gewesen. Welche Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich vorgeschrieben waren, wird nun Gegenstand der gerichtlichen Prüfung sein.

Bei dem ersten Termin handelt es sich zunächst um eine sogenannte Güteverhandlung. Das Gericht wird zunächst klären, ob eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien möglich ist. Angesichts der enormen Schadenssummen gilt ein Vergleich jedoch als eher unwahrscheinlich.

Zudem ist noch ungeklärt, was mit den mehr als 50.000 zurückgelassenen Wertgegenständen geschehen soll, die nach dem Einbruch im Tresorraum gefunden wurden. Bisher konnten nur wenige Stücke an ihre Eigentümer zurückgegeben werden.

Neben Joachim Alfred Wagner wird am selben Tag auch die Klage einer Rentnerin verhandelt, die nach eigenen Angaben Wertsachen im Wert von 391.000 Euro in ihrem Schließfach aufbewahrt hatte. Ihr Anwalt strebt ein Musterverfahren an, damit nicht jeder Geschädigte einzeln klagen muss.

Der Fall gilt bereits jetzt als einer der spektakulärsten Bankeinbrüche der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte – und könnte weitreichende Folgen für die Sicherheitsstandards von Bankschließfächern in ganz Deutschland nach sich ziehen.

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